fahrdienst-header-mit_Gurt.jpg Foto: Daniel Möller / DRK e.V.

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Krankentransport

Qualifizierter Krankentransport

Ist eine Krankenfahrt aus medizinischen Gründen mit Taxi oder Mietwagen nicht möglich, verordnet der Arzt einen Krankentransport. Der qualifizierte Krankentransport hat die Aufgabe Kranke, Verletzte oder behinderte und hilfsbedürftige Menschen, die jedoch keine Notfallpatienten sind, unter fachgerechter und persönlicher Betreuung zu transportieren.

- (infektiös) erkrankte, bettlägerige, gehbehinderte Patienten
- Verlegungstransport zwischen Krankenhäusern
- Verlegung von Patienten in weiterbehandelnde Einrichtungen, z. B. Rehabilitationskliniken
- Fahrten zur Dialyse und zurück

Unsere Teams betreuen Sie oder Ihren Angehörigen während des Transportes, reagieren im Notfall schnell und kompetent und geben Ihnen während des Transports die bestmögliche Sicherheit.

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.

Ansprechpartner

Herr
Ralf Kraus

Rettungsdienstleiter

Tel: 07732 9460 -141
Fax: 07732 9460 -188
lrd(at)drkkn.de

Konstanzer Str. 74
78315 Radolfzell

Schnell und sicher zur Behandlung

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.

Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.

Wie bestelle ich einen DRK-Krankentransport

Bitte nutzen Sie die PLZ-Suche für nächstgelegene DRK-Angebote und den dort angegebenen Ansprechpartner. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Roten Kreuz vor Ort – nutzen Sie dazu das Kontaktfeld.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.